2000 Wohnungen für den Zuger Mittelstand
042022 3 Sp 2000 Wohnungen Website 3b

Ziele und Massnahmen der Initiative

Es braucht mehr bezahlbare Wohnungen. Die Initiative verlangt für das Jahr 2040, dass 20% aller Wohnungen preisgünstig sind. Wo können diese gebaut werden? Neue Einzonungen wird es nicht geben, also muss der verfügbare Grund ausgenutzt werden. Deshalb stellt die Initiative die Wohnungspolitik auf drei Säulen.

Erstens: Das Wachstum muss so gestaltet werden, dass es nicht noch mehr auf Kosten der Zugerinnen und Zuger geht. So können je nach Bevölkerungsentwicklung bis zu 1800 neue bezahlbare Wohnungen entstehen.

In den sogenannten Verdichtungsgebieten möchte die Stadt in Zukunft dichteres und damit mehr Bauen erlauben. Weil auf diesen grossen Grundstücken mehr gebaut werden darf, nimmt das Land stark an Wert zu. Gemäss einer von der Stadt in Auftrag gegebenen Studie steigt der Landwert um 1078 Millionen Franken. Das kantonale Planungs- und Baugesetz erlaubt für solche Fälle Ausgleichsmassnahmen. Mit der Initiative werden diese umgesetzt. Die Initiative verlangt, dass 40% der neugebauten Wohnfläche preisgünstig ist. So können je nach Bevölkerungsentwicklung bis zu 1800 neue bezahlbare Wohnungen entstehen. Gleichzeitig bleibt ein Landmehrwert von über 700 Millionen Franken übrig. Das heisst: Privatinvestoren können weiterhin zu sehr profitablen Bedingungen bauen, leisten aber auch einen Anteil an den preisgünstigen Wohnraum. So stärken wir die Quartiere, denn diese können ihre Durchmischung bewahren.

Zweitens: Die vorhandenen städtischen Ressourcen müssen besser genutzt werden. So können 295 bis 395 neue bezahlbare Wohnungen entstehen.

Die Stadt Zug besitzt eine Reihe von Grundstücken, die sich für den Bau von bezahlbaren Wohnungen eignen. Auf diesen können nach einer zweckmässigen Umzonung rasch 295 bis 395 neue bezahlbare Wohnungen entstehen. Am besten werden die Grundstücke Wohnbaugenossenschaften übergeben, die Bauland suchen. Denn die Zuger Genossenschaften wissen, wie man für Normalverdienende erschwingliche Wohnungen erstellt.

Nach 2030 wird das Areal des alten Gaswerks in Zukunft in den städtischen Besitz gelangen. Mit der Initiative wird sichergestellt, dass dieses Areal der Bevölkerung zugutekommt. Dort soll eine attraktive Mischnutzung zustande kommen, die preisgünstigen Wohn- und Gewerberaum klug verknüpft und ausreichend Platz für öffentliche Nutzungen bewahrt. So stärken wir den Mittelstand, der endlich den Raum bekommt, den er braucht.

Drittens: Die Stadt führt eine aktive Landpolitik, um Genossenschaften nachhaltig stärken zu können.

Die Initiative beauftragt den Stadtrat, die städtischen Landreserven aktiv zu entwickeln. So können mit den vorhandenen finanziellen Mitteln geeignete Grundstücke und Gebäude gekauft und an Zuger Wohnbaugenossenschaften abgegeben werden. Das ist wichtig, denn die Genossenschaften würden gerne bauen, kommen aber nicht an Bauland. Ausserdem verbessern wir so auch die Handlungsfähigkeiten zukünftiger Generationen. Diese werden sich freuen, dass sich eine vorausschauende Stadt ausreichend Land gesichert hat.

Nach einem Ja am 18. Juni zu 2000 Wohnungen für den Zuger Mittelstand können dank der Massnahmen und je nach Bevölkerungsentwicklung bis zu über 2’000 neue preisgünstige Wohnungen entstehen. 

Der Initiativtext (PDF)

Openstreetmap Stadt Zug

Chamerstrasse
45 Wohnungen

Industriestrasse Nord
100 - 150
Wohnungen

Gaswerkareal
100 - 150 Wohnungen

Gimenen
ca. 50
Wohnungen

Zu  bauen durch öffentliche Körperschaften und Genossenschaften

Chamerstrasse
45 
Wohnungen

Industriestrasse Nord
100 – 150
Wohnungen

Gaswerkareal
100 – 150 Wohnungen

Gimenen
ca. 50 Wohnungen

Was heisst preisgünstig?

Die Initiative orientiert sich an den bestehenden städtischen und kantonalen Vorschriften.

Gemäss der Verordnung der Stadt Zug über die Zone für preisgünstigen Wohnungsbau liegt die maximale Monatsmiete für eine preisgünstige 4-Zimmer-Wohnung bei 1’860 Franken.

Gemäss dem kantonalen Wohnraumförderungsgesetz gilt eine 4-Zimmer-Wohnung als preisgünstig, falls ihre Anlagekosten (d.h. Bau- und Landkosten) 660’000 Franken nicht übersteigen.

Alternativ gelten gemäss dieser Initiative erstellte Wohnungen als preisgünstig, falls sie als innovative Wohnformen einer dauernden Kostenmiete unterliegen oder von gemeinnützigen Trägern errichtet wurden, die ohne Gewinnabsichten dem Prinzip der kostendeckenden Miete verpflichtet sind. So wollen wir neben Wohnbaugenossenschaften auch zukunftsorientierte Wohnformen fördern.